Weiche Kosten


Weiche Kosten (auch Weichkosten genannt) ist der Überbegriff für Kosten, die bei jedem Fonds entstehen.

 

Die Höhe der weichen Kosten in Prozent ist ein wichtiges Kriterium, um die Renditeaussichten eines Fonds zu beurteilen.

 

Hinter den weichen Kosten verstecken sich zunächst solche Kosten, die in der Anfangsphase anfallen:

  • Provision für den Vermittler
  • Kosten für die Prospekterstellung 
  • Rechtsberatungskosten für die Konzeption des Fonds
  • Gebühren für die Mittelverwendungskontrolle

Daneben gibt es auch laufende weiche Kosten:

  • Vergütung für die Geschäftsführung
  • Treuhändergebühren
  • Haftungsentschädigung für die Initiatoren
  • laufende Steuerberatungskosten

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Je niedriger der Anteil der weichen Kosten ist, desto besser die Aussichten, dass der Anleger mit seiner Beteiligung Rendite erwirtschaftet.

 

Leider ist dies eher die Ausnahme. Bei vielen Beteiligungsfonds laufen die weichen Kosten aus dem Ruder.

 

Dies dürfte unter anderem daran liegen, dass es die Initiatoren dieser Beteiligungsfonds in der Hand haben, die weichen Kosten selbst zu bestimmen. Diese sind nämlich im Gesellschaftsvertrag niedergelegt.


Das Gesetz schreibt zwar eine Offenlegung der weichen Kosten vor, eine Begrenzung in der Höhe ist jedoch nicht vorgesehen.