Die private Krankenversicherung (PKV)

 

Das deutsche Gesundheitssystem unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Versicherten:

 

Einmal die gesetzlich Versicherten (GKV) und einmal solche, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind (PKV).

 

Die private Krankenversicherung besteht aus einem ganz normalen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Krankenversicherung.

 

Die einzelnen Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsbedingungen.

 

Diese werden manchmal in allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und besondere Versicherungsbedingungen (BVB) unterschieden. Mit dem besonderen Versicherungsbedingungen werden heute häufig zusätzliche Bausteine zum Versicherungsvertrag abgeschlossen.

 

Die private Krankenversicherung ist ein konfliktträchtiges Feld. Es können auf mehreren Feldern Konflikte mit der Versicherung entstehen.

 

Häufig geht es darum, in welchen Umfang die technische Leistungen ersetzt werden. Nicht selten ergeben sich jedoch auch schon Probleme aus der Anfangszeit des Vertrages, wenn die Versicherung eine so genannte Anzeigepflichtverletzung behauptet.