Notwegerecht

Das Notwegerecht folgt aus § 917 Abs.1 BGB.  Dieses gewährt jedem Grundstück eine Verbindung zu einer öffentlichen Straße, auch wenn hierfür ein Nachbargrundstück überquert werden muss.

 

Normalfall: Zugang zum Grundstück mittels Kfz

Der BGH hat sich nun wieder einmal mit dem Notwegerecht beschäftigt (Urteil v. 11.12.2020, Az. V ZR 268/19).

 

Das Notwegerecht gewährt dabei einen Anspruch auf ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks. 

 

Laut BGH versteht man darunter im Normalfall die Erreichbarkeit mit dem Kfz:

 

"Allerdings setzt die ordnungsmäßige Benutzung bei einem Wohngrundstück in der Regel die Erreichbarkeit mit Kfz voraus (m.w.N.)."

 

Dies bedeutet eine direkte Erreichbarkeit des Grundstücks mit dem Kfz. Ein kurzer öffentlicher Fuß- oder Radweg genügt für eine hinreichende Verbindung in der Regel nicht.

 

Ausnahmen von der Regel

Von diesem Grundsatz gibt es laut BGH jedoch Ausnahmen: So gibt es Grundstücke, die aufgrund ihrer besonderen Lage nicht angefahren werden können oder sollen. Dies trifft bspw. für manches Grundstück im innerstädtischen Kernbereich zu. Dort lassen die historisch gewachsenen Verhältnisse einen Zugang per Kfz zum jeweiligen Grundstück oftmals nicht zu. 

 

Gleiches gilt für Grundstücke, die in einem Bereich liegen, der bewusst von Fahrzeugverkehr freigehalten werden soll - bspw. eine Fußgängerzone. 

 

Ausnahme kann auch für Wohnanlagen gelten

Ähnliches kann auch für eine Wohnanlage gelten - so der BGH.

 

Es kommt darauf an, ob bei der Planungs- oder Nutzungskonzeption die Wohnanlage bewusst von Fahrzeugverkehr freigehalten werden sollte.

 

Bei manchen Wohnanlagen wurde bewusst auf eine Zurückdrängung des Kfz gesetzt. 

 

Kein Notwegerecht trotz Baugenehmigung

Im hier entschiedenen Fall hatten sich die Kläger auf die erteilte Baugenehmigung für ihr Grundstück berufen. Dies ändert aber laut BGH nichts an den Voraussetzungen für das Notwegerecht. 

 

Persönliche oder gesundheitliche Gründe ohne Belang

Weiterhin spielen für die Frage des Notwegerechts weder das Alter noch gesundheitliche Umstände des Grundstückseigentümers eine Rolle. 

 

Wie der BGH festhält, richtet sich das Notwegerecht ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten. 

 

Fazit

Der BGH erläutert die Voraussetzungen des Notwegerechts und definiert dessen Voraussetzungen.

 

Dabei bestehen von dem Grundsatz, wonach ein Grundstück in der Regel mit dem Kfz angefahren werden kann, gewichtige Ausnahmen. 

 

Beim Kauf eines Grundstücks ist daher darauf zu achten, dass der Zugang zum Grundstück rechtlich abgesichert ist. Hierzu muss ggf. Kontakt mit den Nachbarn aufgenommen werden.