Blind-Pool

 

Viele Beteiligungsfonds verfolgen ein so genanntes Blind-Pool-Konzept. Was sich dahinter verbirgt, soll dieser Stelle genauer beleuchtet werden.

 

Die wörtliche Übersetzung trifft hier ins Schwarze: Das Kapital der Anleger wird eingesammelt und in eine Art Pool eingezahlt. Meistens handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft. Die Anleger beteiligen sich hieran als Kommanditisten.

 

Das so eingezahlte Kapital wird von der Geschäftsführung angelegt. Insoweit unterscheidet sich ein Blind-Pool nicht von einem Schiffsfonds oder einem Immobilienfonds. Bei diesen Fonds steht jedoch gleich zu Beginn fest, worin das Geld der Anleger investiert wird.


Anleger hat kaum Kontrolle

Anders ist dies beim Blind-Pool:


Hier entscheidet die Geschäftsführung nach freiem Ermessen, worin letztlich das Kapital der Anleger investiert wird. Bei diesem Anlagekonzept nehmen die Anleger kaum Einfluss auf die Entscheidung der Geschäftsführung. Daher kann das eingezahlte Kapital zum Beispiel in Tochtergesellschaften oder „befreundete“ Firmen investiert werden.

 

Hierdurch ergeben sich etliche Gelegenheiten für Manipulation. So werden in der Regel die Verträge zwischen der Fondsgesellschaft und den Tochterunternehmen nicht offen gelegt. Daher kann der einzelne Anleger auch kaum überprüfen, ob die so abgeschlossenen Verträge für die Fondsgesellschaft vorteilhaft sind.

 

Viele unnötige Kosten

Die Erfahrung zeigt: Häufig wird bei diesen Verträgen ein erheblicher Teil des Kapitals für interne Kosten, Provisionen und Verwaltung aufgewendet. Auch ist der Abschluss entsprechender Berater- und Dienstleistungsverträge zu beobachten.

 

Hierdurch kann der Anleger an vielen Stellen unnötig Geld verlieren. Dies wirkt sich spätestens bei der Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens aus, wenn seine Beteiligung beendet ist. Häufig ist es dann aufgrund bereits eingetretener Verjährung zu spät, sich zu wehren.

 

Allen Anlegern, die in einem Blind-Pool investiert sind, ist zu raten, die Geschäftsberichte sowie Jahresabschlüsse genauer zu analysieren. Gleichzeitig kann man bei der Geschäftsführung entsprechende Auskünfte einholen.

 

Die Statistik zeigt leider, dass sich eine große Zahl von Beteiligungsfonds finanziell für die Anleger nicht lohnt. Daher sollte auch immer geprüft werden, ob nicht Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung bestehen.