Die Erstberatung

 

Wenn Sie mich kontaktieren (Anruf, E-Mail, Fax oder Brief), frage ich erst einmal die wesentlichen Angaben zum Sachverhalt ab. Dies ist kostenfrei.

 

Dieses Vorgehen hat sich nach meiner Erfahrung bewährt. Sie können mir auch gleich die wesentlichen Unterlagen schicken (z.B. Vertrag, Mahnung, Kündigung etc.), um die es sich in Ihrem Fall dreht. 

 

Bisher fallen für Sie keine Kosten an.

 

Nur wenn Sie dann entscheiden, dass Sie eine rechtliche Überprüfung wollen, fällt die sog. Erstberatungsgebühr an. Gerne kläre ich Sie über die genaue Höhe vorab auf. 

 

Nach Prüfung der Unterlagen schildere ich Ihnen Ihre Möglichkeiten sowie die Erfolgsaussichten. 

 

Wenn Sie danach weitermachen wollen, wird die Erstberatungsgebühr sogar mit späteren Gebühren verrechnet, so dass Ihnen kein Nachteil entsteht.