Was tun bei einer Anzeigepflichtverletzung?

 

Kommt es zum Versicherungsfall stellen viele Versicherungen Nachforschungen in der Vergangenheit an. Häufig wird dann der Vorwurf einer Anzeigepflichtverletzung erhoben.

 

Dies kann grundsätzlich bei jeder Versicherung passieren, häufig berufen sich Private Krankenversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen hierauf.

 

Die Versicherungen erklären dann den Rücktritt vom Versicherungsvertrag oder erhöhen die Prämien nachträglich.

 

In einer solchen Situation muss sich der Versicherungsnehmer zwei entscheidende Fragen stellen:

 

1. Liegt überhaupt eine Anzeigepflichtverletzung vor?

2. Muss die Versicherung den bereits eingetretenen Schaden übernehmen?

 

Vorliegen einer Anzeigepflichtverletzung

Die Anzeigepflichtverletzung erfordert mindestens ein grob fahrlässiges Verschweigen von Umständen beim Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Versicherungsnehmer hat jedoch keine allgemeine Offenbarungspflicht: Er muss die von der Versicherung schriftlich gestellten Fragen aber richtig und vollständig beantworten.

 

Bei der Beantragung des Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer auch auf mögliche Konsequenzen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen werden.

 

Die oben genannten Voraussetzungen hat die Versicherung im Zweifelsfall zu beweisen.


Versicherungsschutz für den bereits eingetretenen Schaden

Häufig lehnen die Versicherungen eine Kostenübernahme für den bereits eingetretenen Versicherungsfall ab, wenn eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt.

 

Hierzu sind sie jedoch nicht automatisch berechtigt. Betreffen die Anzeigepflichtverletzung und der aktuelle Versicherungsfall zwei ganz unterschiedliche Sachverhalte, so muss die Versicherung trotzdem zahlen.

 

Dies gilt zum Beispiel bei der Privaten Krankenversicherung, wenn eine bestimmte Vorerkrankung verschwiegen wurde, der Versicherungsnehmer jedoch später einen Unfall erleidet. Dasselbe gilt auch, wenn er an einer ganz anderen Krankheit erkrankt.

 

In diesen Fällen hat die Private Krankenversicherung die Kosten der Heilbehandlung zu übernehmen.

Tipp von Rechtsanwalt Nebel:

 

1. Versicherungsvertrag und Antrag heraussuchen.

2. Rechtsschutzversicherungspolice heraussuchen.

3. Anwalt kontaktieren.

 

Brauchen Sie nur eine erste rechtliche Einschätzung, so ist die Erstberatung für Sie das Richtige (60,00 € inkl. UmSt.). Für Rechtsschutzversicherte wird die erforderliche Korrespondenz übernommen.

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