Rating bloße Meinungsäußerung ?

Die Frage, ob Ratingagenturen für ihre Bewertungen haften müssen, hängt davon ab, ob die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen bzw. Staaten eine freie Meinungsäußerung - ähnlich einer Restaurantkritik - ist.

Diesen Standpunkt vertreten jedenfalls die Ratingagenturen. Sie wollen damit verhindern, dass sie für ihre falschen Bewertungen haften müssen. 

 

Andererseits erfüllen Ratings alle Merkmale eines Sachverständigengutachtens: Ratings sind Auftragsarbeiten und werden von einer Stelle, die besondere Sachkunde aufweist, erstellt. Ratings dienen definitionsgemäß anderen als Entscheidungsgrundlage. Genauso wie ein Gericht sich auf die Expertise eines Sachverständigen verlässt, verlassen sich Anleger bei ihrer Anlageentscheidung auf die Bewertung der Ratingagenturen. 

 

Sachverständige müssen nach ständiger BGH-Rechtsprechung für falsche Gutachten haften. Dies sollte auch für Ratingagenturen gelten. Das Geschäftsmodell der Ratingagenturen basiert darauf, dass man ihren Ratings vertraut. Wer mit dem Vertrauen anderer sein Geld verdient, sollte auch dafür haften, wenn er dieses Vertrauen enttäuscht.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0