Nachschusspflicht


Die Nachschusspflicht ist für Anleger mit Unternehmensbeteiligungen ein wichtiger Begriff.

 

Dieser Artikel bezieht sich auf die Nachschusspflicht des Kommanditisten: Unternehmensbeteiligungen, an denen sich Verbraucher als Kommanditisten beteiligen können, sind eine häufige Anlageform.

 

Dabei verpflichten sich die Anleger zur Zahlung einer in der Höhe begrenzten Einlage, beispielsweise 10.000,00 €.

 

Hier gilt der Grundsatz: Der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage und nicht mit seinem persönlichen Vermögen.

 

Ist diese Einlage vollständig geleistet worden, so hat der Anleger grundsätzlich keine weiteren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft mehr.

 

Das Problem Scheingewinne

Anders stellt sich der Fall dar, wenn der Anleger zwischenzeitlich Ausschüttungen erhalten hat. Solche Ausschüttungen werden oft von der Fondsgesellschaft vorgenommen. In vielen Fällen handelt es sich allerdings um sogenannte Scheingewinne, die nicht mit echten Gewinnen unterlegt sind.

 

In diesem Fall wird einfach überschüssige Liquidität an die Anleger ausgeschüttet. Die Auszahlung von Scheingewinnen führt zu einem Abschmelzen der Einlage.

 

Hat der Anleger im Beispiel auf diese Weise 2.000,00 € der bereits eingezahlten 10.000,00 € zurückerhalten, so beläuft sich seine Einlage nur noch auf 8.000,00 €.

 

In diesem Fall ist es denkbar, dass er verpflichtet ist, einen entsprechenden Nachschuss zu zahlen. Mit der Zahlung von 2.000,00 € würde er also seine Einlage wieder auf die ursprünglich vereinbarte Summe auffüllen.

 

Diese Verpflichtung wird als Nachschusspflicht bezeichnet.