Kosten eines Rechtsstreits

 

Wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet, richten sich die Gebühren der Anwälte nach dem sogenannten Gegenstandswert. Befinden wir uns bereits in einem gerichtlichen Verfahren so wird dieser Streitwert genannt.

 

Beim Gegenstandswert geht es letztlich um das wirtschaftliche Interesse des Mandanten.

 

Leicht zu bestimmen ist der Gegenstandswert bei einer nicht bezahlten Rechnung. Verlangt der Mandant beispielsweise 5.000 € von einem seiner Kunden, so ist dies gleichzeitig der Gegenstandswert. 

 

Je höher der Gegenstandswert, desto höher auch die Rechtsanwaltsgebühren und auch die Gerichtsgebühren.

 

Die Steigerung ist jedoch nicht linear. D.h. bei höheren Streitwerten steigen die Gebühren weniger stark an.


Wichtig zu wissen:

 

Die sogenannte Erstberatungsgebühr wird auf spätere Gebühren, beispielsweise eine Geschäfts- oder Verfahrensgebühr angerechnet.

 

Prozesskostenübersicht

Die Prozesskostenübersicht enthält eine Übersicht der anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren für ein Verfahren in der ersten Instanz.

 

Dabei entstehen immer drei Kostenpositionen:

 

- die Gerichtsgebühren

- die Kosten des eigenen Anwalts

- die Kosten des gegnerischen Anwalts.

 

In der Prozesskostenübersicht werden alle drei Kostenpositionen zusammengezählt. Diesen Betrag muss der Kläger jedoch nur dann letztlich tragen, wenn er den Rechtsstreit zu 100 % verliert.

 

Im Zivilrecht gilt der Grundsatz, dass der Verlierer des Rechtsstreits diese Kosten zu tragen hat.

 

Dabei gibt es jedoch nicht nur die Möglichkeit einer 100 %-Entscheidung, ein Urteil kann auch eine Kostenquotelung beispielsweise von 30 % zu 70 % vorsehen. Jede andere Verteilung ist genauso denkbar.

 

Abrechnung nach Zeit

Mit vielen Mandanten schließe ich entsprechende Vergütungsvereinbarungen ab.

 

Dabei wird ausschließlich die aufgewendete Zeit abgerechnet. Dies hat den Vorteil, dass der Mandant nur den tatsächlichen Aufwand bezahlt.

 

Zudem hat er die Entwicklung der Kosten in der Hand. 

 

Bei vielen Angelegenheiten ist die Abrechnung nach Zeit sinnvoll. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um eine reine Beratung handelt oder der Gegenstandswert unklar ist.