Risikozuschlag in der Privaten Krankenversicherung


Viele Versicherte in der PKV müssen Risikozuschläge bezahlen. Ein Risikozuschlag, auch Prämienerhöhung oder Beitragszuschlag genannt, wird vom Versicherungsnehmer zusätzlich zur eigentlichen Versicherungsprämie eingefordert.

 

Der Risikozuschlag wird meist für bestimmte Vorerkrankungen verlangt. Jede Versicherung hat interne Berechnungstabellen, mit der das höhere Krankheitsrisiko abgebildet wird. Entsprechend wird der Zuschlag berechnet. Die Höhe des Zuschlags orientiert sich dabei am Leistungsumfang der abgeschlossenen Krankenversicherung:

 

Jemand, der einen teuren Tarif mit vielen Leistungen gewählt hat, muss daher einen höheren Zuschlag akzeptieren. Der Zuschlag wird also auf Grundlage des gewählten Tarifs berechnet. 


Grund für den Risikozuschlag

Der Risikozuschlag ist eine Art finanzielle Absicherung der Versicherung gegen die erwarteten höheren Kosten, die mit dem erhöhten Krankheitsrisiko verbunden sind.


Ob das Krankheitsrisiko tatsächlich erhöht ist, muss dabei nicht geklärt werden, denn die Versicherung darf hier eine subjektive Einschätzung abgeben.

 

Daher kann es passieren, dass die erste Versicherung eine bestimmte Vorerkrankung einfach so mitversichert, die zweite Versicherung einen Risikozuschlag verlangt und die dritte den Versicherungsnehmer ganz ablehnt, weil sie solche Vorerkrankungen nicht versichert.

 

Das Ganze kann dann noch mit einem Risikoausschluss für bestimmte Vorerkrankungen kombiniert werden. D.h. die Versicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz an, nimmt die Vorerkrankung jedoch vom Versicherungsschutz aus.

 

Die Annahmegrundsätze der Versicherungen unterscheiden sich also. Deshalb lohnt es sich, bei verschiedenen Versicherungen Anträge zu stellen.


Risikozuschlag für die Ewigkeit?

Viele Versicherungsnehmer bezahlen in der Folgezeit brav die erhöhten Prämien. Vielen ist unbekannt, dass die Versicherungen den Risikozuschlag nicht bis in alle Ewigkeit verlangen können.

 

§ 41 S.1 Versicherungsvertragsgesetz (kurz: VVG) bestimmt:

 

„Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird." 

 

Mit höherer Prämie „wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände“  ist im Juristendeutsch schlicht der Risikozuschlag gemeint.

 

Wichtig ist demnach, dass diese Umstände weggefallen oder bedeutungslos geworden sind. Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende Vorerkrankung seit längerer Zeit nicht mehr aufgetreten und nicht behandelt werden musste. Wann ein Anspruch auf Reduzierung der Prämie entsteht, ist Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen.


Prämie jetzt reduzieren

Waren Sie wg. der Vorerkrankung länger nicht mehr beim Arzt, prüfe ich gerne Ihre Ansprüche. Es besteht in diesen Fällen die Aussicht, die Versicherungsprämien dauerhaft zu reduzieren. Die Prüfung dieser Ansprüche kann sich finanziell lohnen.

 

Beispiel: Ein 40-jähriger Versicherter zahlt einen Risikozuschlag von 80,00 €/Monat. Bei einer Lebenserwartung von bspw. 80 Jahren, entstehen hier zusätzliche Kosten von 38.400,00 €. Geld, das im Alter, wenn die Prämien aufgrund der allgemeinen Prämienerhöhung ohnehin schon stark gestiegen sind, fehlen kann.

 

Versicherte sollten mit der Prämienreduzierung auch nicht jahrelang warten. Der Anspruch auf Prämienreduzierung kann nämlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden, sondern nur für die Zukunft.