Immobilienfonds

 

Geschlossene Immobilienfonds gehören zur Anlageklasse der Unternehmensbeteiligungen.

 

Der Anleger tritt dabei einer Gesellschaft meist in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) bei. Manche Immobilienfonds sind auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Bruchteilsgemeinschaft organisiert.

 

 

Lange Laufzeiten, ungewisses Ende

Die Beteiligungsverträge weisen oft sehr lange Laufzeiten auf. Das wirtschaftliche Ergebnis steht dabei in den Sternen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bekommt der Anleger sein

sogenanntes Auseinandersetzungsguthaben, das häufig negative Überraschungen bereit hält.

 

Der Anleger beteiligt sich am wirtschaftlichen Ergebnis der Anlagegesellschaft. Die meisten geschlossenen Immobilienfonds sind mit hohen weichen Kosten (in erster Linie Provisionen) belastet, was dazu führt, dass der Anleger nur einen Bruchteil der angelegten Gelder zurückerhält.

 

 

Im schlimmsten Fall verwirklicht sich das Totalverlustrisiko und der Anleger verliert das gesamte angelegte Kapital.

 

Für Verbraucher ungeeignet

Die Anlageform ist für Verbraucher nicht geeignet, da diese nicht in der Lage sind, die wirtschaftliche Entwicklung der Anlagegesellschaft abzuschätzen oder zu beeinflussen.

 

Letztlich ist man vollkommen den Gründungsgesellschaftern und der Geschäftsführung ausgeliefert. Diese sichern sich über den Gesellschaftsvertrag in der Regel hohe Auszahlungen zu.

 

Dieser Teil des Kapitalmarkts (auch Grauer Kapitalmarkt genannt) müsste dringend stärker reguliert werden. In diesem Markt sind derzeit nur ganz wenige positive Beispiele zu nennen. Die negativen Erfahrungen überwiegen leider in der Praxis.

 

 

Viele Anleger hätten bei ordnungsgemäßer Aufklärung auch nie in diesen Markt investiert. Zu der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung gesellen sich daher in der Regel auch Beratungsfehler bei der Vertragsanbahnung.