Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Das Bank - und Kapitalmarktrecht ist von den Grundprinzipien her schon uralt:

 

Vermögen wurde zu allen Zeiten angelegt, um es zu vermehren. Ebenso alt ist die Erfahrung, dass sich die schönen Pläne für das Kapital nicht erfüllen.

 

Dementsprechend gab es in diesem Bereich auch schon immer Streit: Wer sein Kapital gewinnbringend anlegen will, hat zwangsläufig mit anderen Menschen zu tun, die nicht dasselbe Interesse verfolgen.

 

Nur wer sein Erspartes unter das gute alte Kopfkissen legt, hat (vielleicht) seine Ruhe. Allerdings hält er nach ein paar Jahren - wg. der Inflation - nur noch bedrucktes Papier in der Hand.

 

In unserer modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft gibt es vielfältige Anlageformen und ständig denkt sich die sog. "Finanzindustrie" neue aus. Nicht immer versteht der Anleger, was er da unterzeichnet hat.

 

Viele Finanzprodukte sind nach meiner Einschätzung nur deshalb so kompliziert, um zu verschleiern, dass man damit als Anleger kein Geld verdienen, in vielen Fällen sogar verlieren kann.

 

Das Kapitalanlagerecht beschäftigt sich mit dieser Problemstellung. Anwälte treten dabei sowohl für die Finanzindustrie als auch auf Seiten der Anleger auf.

 

Ich vertrete ausschließlich Anleger und lade Sie ein, sich mit diesem interessanten Rechtsgebiet näher vertraut zu machen.