Das Versicherungsrecht ist in erster Linie Vertragsrecht. Meistens streiten sich Versicherungsnehmer und Versicherung darum, ob und in welchem Umfang Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erbringen sind.
Jede Versicherungssparte weist dabei ihre Besonderheiten auf:
Viele privat Krankenversicherte leiden unter den hohen monatlichen Beiträgen.
Manche Versicherte zahlen noch mehr als nötig, weil ihnen die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag berechnet.
Die etwas seltsam anmutende Wortschöpfung Quasihaftung beschreibt folgende Situation:
Trotz bestehenden Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer im Schadensfall keine Leistung von der Versicherung. Grund hierfür ist, dass der eingetretene Schaden nicht versichert war.
Die Frage erscheint erst einmal etwas widersinnig.
Dennoch kann sich genau diese Frage im Rahmen einer Krankenversicherung stellen.
Nicht immer ist ganz klar, was unter einer „Krankheit“ im Sinne der Versicherungsbedingungen zu verstehen ist.
Normalerweise geht der Versicherungsnehmer davon aus, dass erforderliche Heilbehandlungen von der Krankenversicherung erstattet werden. Insofern macht man sich in der Regel keine Gedanken darüber, was eine Krankheit im Versicherungsrecht heißt.
Jeder kennt das:
Bei Abschluss einer Versicherung werden einem jede Menge Fragen gestellt: Diese richtig zu beantworten, ist nicht immer ganz einfach.
Bei BU-Versicherungen kommt es sehr stark auf die einzelnen Vertragsbestimmungen an, wenn es zum Versicherungsfall kommt.
Viele BU-Versicherungen sehen die abstrakte Verweisung vor: Danach muss das Versicherungsunternehmen dann keine BU-Rente zahlen, wenn der Versicherte einen anderen zumutbaren Beruf ausüben kann.