Die Auvesta Edelmetalle AG hat ihren Sitz in der Industriestraße 4, in 83607 Holzkirchen.
Laut Handelsregisterauszug beschäftigt sich die Auvesta Edelmetalle AG u.a. mit dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen, Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Edelmetallen, sowie deren Ankauf, Verkauf, Verwaltung und Einlagerung für sich und Dritte.
Die Auvesta wirbt ihre Kunden damit, dass sie günstige Einkaufspreise für das Gold bietet. Dabei bietet die Auvesta die Tarife „Smart“, „Business“ (nochmals 5 % günstigerer Einkaufspreis) und „Premium“ (Auvesta Bestpreis + Bonus) an.
Durch die Lagerung in der Schweiz soll keine Umsatzsteuer anfallen. Der Lagerbestand soll durch einen Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert werden.
Die Auvesta weist die üblichen Sicherungsinstrumente wie eine Mittelverwendungskontrolle auf. Außerdem wirbt sie mit Zertifikaten, die Vertrauen erwecken sollen - beispielsweise mit dem Bonitätszertifikat der Creditreform.
Diese Sicherungsinstrumente haben sich bei vielen Kapitalanlagen im Nachhinein als Trugschluss erwiesen. Eine effektive Kontrolle hat der Anleger dadurch nicht.
Auch der Auvesta kann daher kein Unbedenklichkeitszeugnis ausgestellt werden.
Interessenten und Anleger der Auvesta verfolgen wohl mehrheitlich das Ziel, physisches Gold zu erwerben.
Dabei ist zu beachten, dass das Investment in physisches Gold für den Kleinanleger normalerweise mit hohen Kosten verbunden ist. Daher gibt es Geschäftsmodelle wie das der Auvesta, das die Anlegergelder bündelt, um dann im großen Stil Gold einzukaufen.
Dieses Geschäftsmodell ist auch von anderen Beteiligungsfonds bekannt. Die Anlegergelder wurden auch dort gebündelt und beispielsweise in Immobilien, Filmprojekte oder Lebensversicherungspolicen gesteckt.
Häufig hat sich bei diesen Geschäftsmodellen das Problem gestellt, dass die Anleger die internen Vertragsstrukturen nicht durchblicken und darauf angewiesen sind, dass die handelnden Personen (Vorstand, Gründungsgesellschafter, Mittelverwendungskontrolleur etc.) ihre Aufgaben gewissenhaft und nicht zum Nachteil der Kunden ausführen.
Der Goldanleger kann diese Problematik nur vermeiden, indem er selbst physisches Gold kauft und es entweder bei sich oder in einem Bankschließfach eingelagert. Je kleiner die Einkaufsmenge des Goldes ist, desto höher ist auch der Einkaufspreis. D.h. die erhöhte Sicherheit erkauft sich der Anleger mit höheren Kosten.
Da es sich bei der Goldanlage aus meiner Sicht jedoch ohnehin nicht um eine Kapitalanlage im klassischen Sinne handelt, sondern es hier eher um Kapitalsicherung (“Notgroschen“, Notfallreserve etc.) geht, muss sich der Anleger fragen, ob er diese höheren Kosten letztlich nicht doch tragen sollte.
Gold spielt seine Vorteile dann voll aus, wenn das übrige Finanz- und Wirtschaftssystem darniederlegt. Ob der Anleger in diesem Fall noch Zeit und Ressourcen hat, das eingelagerte Gold bei einer Firma heraus zu verlangen und gegebenenfalls herauszuklagen, darf bezweifelt werden.