Hannover Leasing: Anfangsverluste werden aberkannt

Anleger der Medienfonds der Hannover Leasing (First Twenty Million, LORD Zweite, LORD Dritte, Magical Productions, Mediana, Montranus) müssen ein dickes Fell haben.

 

War die Entwicklung der Rendite bisher schon nicht zufriedenstellend, droht nunmehr auch Ungemach von Seiten der Finanzämter:

Diese drohen mit der Aberkennung der Anfangsverluste. Viele Fonds wiesen in den Anfangsjahren (2002 und danach) hohe Verluste auf, die sich steuermindernd ausgewirkt haben.

 

Die Finanzämter fordern nun die zu Unrecht gewährten Steuervorteile zurück. Zwar wird häufig die „Vollziehung gemäß § 361 Abs.3 AO (Abgabenordnung)“ ausgesetzt. Dies gilt aber nur so lange, bis die Einordnung der Anfangsverluste endgültig geklärt ist.

 

Hintergrund ist ein Verfahren, dass Hannover Leasing gegenüber den Finanzämtern führt. Hier geht es um den sog. Grundlagenbescheid, der die Grundlage für die Besteuerung der Anleger bildet. Und hier sieht es für Anleger eher negativ aus: Die Finanzämter verweisen auf die geringe Investitionsquote der Medienfonds von unter 12 %. Den Fonds fehle gänzlich die Gewinnerzielungsabsicht.

 

Wird im Grundlagenbescheid festgestellt, dass die Anfangsverluste nicht anerkannt werden, ergehen auf dieser Grundlage sog. Folgebescheide an die einzelnen Anleger, in denen zur Rückzahlung der unrechtmäßigen Steuervorteile aufgefordert wird.

 

Anleger sollten jetzt schnell handeln. Rechtsanwalt Nebel kümmert sich um die Rückabwicklung des Medienfonds. Zurückgefordert wird das eingesetzte Kapital nebst Zinsen.


 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.