MPC Fonds

Die vom Hamburger Emissionshaus MPC (vollständiger Name: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG) aufgelegten Fonds sind in schwerem Fahrwasser. Insgesamt hat die MPC 326 Kapitalanlagen platziert.

Das Emissionshaus hat mehrere Schiffs-Fonds aufgelegt, darunter MPC Offen Flotte – MS Santa B, MPC Reefer Flotte I  und  MPC Reefer Flotte II. Daneben hat die MPC weitere Fonds wie die MPC Rendite-Fonds Leben Plus aufgelegt, die in Lebensversicherungen investiert sind. Schließlich gibt es noch die Gruppe der sog. Sachwert Rendite-Fonds, die in Immobilien investiert sind.

 

Bei den Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko. Den meisten Anlegern wurde jedoch diese Anlage als Altersvorsorge und sichere, langfristige Kapitalanlage angepriesen.

 

Die meisten Fonds weisen eine Mischfinanzierung aus Geldern der Anleger und Bankdarlehen auf. Der Anteil der Bankdarlehen beträgt hier bis zu 75 %. Durch die überwiegende Fremdfinanzierung begibt sich der Fonds in die Hände der Banken. Entwickelt sich der Fonds nicht wie gewünscht, d.h. die gekauften Schiffe oder Immobilien sind geringer zu bewerten, entstehen für die Banken Sonderkündigungsrechte. Sie können die Anlagegesellschaft dann zu einer Notverwertung zwingen.

 

Anleger müssen bei vielen Fonds die erhaltenen Ausschüttungen zurückerstatten, da diese nicht aus echten Gewinnen stammen. Diese Ausschüttungen ohne echten Gewinn erfolgten in der Regel in den Anfangsjahren der Fonds, um die Kapitalanlage für interessierte Anleger attraktiv erscheinen zu lassen. Insoweit sind Parallelen zu einem Schneeballsystem zu erkennen.

 

In jedem Falle kommen auf die Anleger wirtschaftliche Risiken zu, die den zu erwartenden Resterlös erheblich mindern dürften. Über die o.g. Risiken wurde in der Regel im Beratungsgespräch nicht aufgeklärt.

 

Anleger sollten daher überlegen, ob nicht die Rückabwicklung die bessere Alternative ist.

 

Wie häufig im Kapitalanlagerecht gibt es auch hier die Möglichkeit neben der Anlagegesellschaft den  Berater/Vermittler in Anspruch zu nehmen. Ziel ist in jedem Fall die Rückabwicklung der Kapitalanlage.

 

Sie bekommen in diesem Fall die eingezahlten Beträge nebst Verzinsung erstattet. Je nach angelegtem Durchschnittszinssatz lässt sich hier ein erhebliches Zinsguthaben geltend machen.

 

Wenn Sie eine Rückabwicklung wünschen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Nebel.

 

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