Das Zillmerverfahren: Wer ist August Zillmer?

August Zillmer ist ein Mathematiker, der ein Verfahren zur Abschlusskosten-verrechnung entwickelt hat. Was ist eine Abschlusskostenverrechnung?

 

Die Abschlusskostenverrechnung kommt bei Lebensversicherungen zur Anwendung. Bei jedem Vertragsabschluss entstehen Kosten, hauptsächlich in Form von Provisionen. 

 

Diese Kosten bezahlt zunächst die Versicherung, bspw. die Provision an den Versicherungsvermittler. Natürlich holt das Versicherungsunternehmen diese Kosten über die Prämien des Versicherungsnehmers wieder herein.

 

Was passiert aber, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigt? Für die Versicherung entsteht dann die Situation, dass sie dem Versicherungsnehmer einen Rückkaufswert auszahlen muss, gleichzeitig aber auch Abschlusskosten beglichen hat. Mit anderen Worten: Wegen der vorzeitigen Kündigung ist nicht genug Geld da.

 

Deshalb werden beim Rückkaufswert die Abschlusskosten hineingerechnet. Hier setzt das Zillmerverfahren (auch Zillmerung genannt) an. Danach sind als Abschlusskosten nur max. 4 % der Gesamtbeitragssumme anzusetzen und abzuziehen. Diese 4 % gelten von Anfang an. Das führt dazu, dass der Versicherungsnehmer bei einer Kündigung in den ersten zwei Vertragsjahren keine Auszahlung bekommt. In den ersten zwei Dritteln der Vertragslaufzeit bekommt der Versicherungsnehmer weniger heraus, als er eingezahlt hat. Erst danach entsteht ein Gewinn für den Versicherungsnehmer.

 

Die Anwendung des Zillmerverfahrens muss vertraglich vereinbart werden, weil es für den Versicherungsnehmer nachteilig ist. Häufig verwenden Versicherungen undurchsichtige und unverständliche Klauseln oder verweisen gleich auf separate Tabellen. Der BGH führt im Urteil vom 09.05.2001, Az.: IV ZR 121/00 hierzu aus:

 

„Auch in den weiteren Jahren beträgt der garantierte Rückkaufswert nach der Tabelle der Beklagten bis zum 19. Jahr der Laufzeit weniger als die bis dahin eingezahlten Prämien. Über solche wirtschaftlichen Folgen muß der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß an der Stelle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in den Grundzügen unterrichtet werden, an der die Regelung der Kündigung und Beitragsfreistellung angesprochen ist.“


Der BGH verlangt also eine umfassende Aufklärung des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss. Viele Versicherungsbedingungen erfüllen diese Vorgabe nicht.

 

Ich überprüfe gerne Ihren Lebensversicherungsvertrag. Wenn Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag gekündigt haben oder dies vorhaben, sollten Sie sicherstellen, dass Sie den Rückkaufswert erhalten, der Ihnen zusteht.

 

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