Die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Viele Menschen, die Immobilien finanziert haben oder anderweitig ein Darlehen aufgenommen haben, stehen vor finanziellen Herausforderungen, wenn das Darlehen vorzeitig gekündigt werden soll. 

In diesem Fall wird die Bank in der Regel die sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist – wie das Wort schon sagt - eine Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens vor Fälligkeit.

 

Im Prinzip verlangt die Bank Schadensersatz dafür, dass sie ihr Geld früher zurückbekommt als ursprünglich vereinbart. Was zunächst paradox klingt, ist bei genauerer Betrachtung nachvollziehbar: Der Bank entgehen durch die frühzeitige Rückzahlung eine Menge Zinsen. Diesen Schaden soll die Vorfälligkeitsentschädigung auffangen.

 

Fragen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung werden im Artikel Vorfälligkeitsentschädigung berechnen beantwortet. Hier soll es darum gehen, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung ganz vermeiden kann.


Joker: Widerruf

In vielen Artikeln zu diesem Thema ist vom „Joker“ Widerruf die Rede. Dieser Angriff gegen die Bank beruht auf einer falschen Widerrufsbelehrung. Der Widerruf ist für solche Darlehensnehmer geeignet, die das Darlehen ganz loswerden wollen. Beispiel hierfür ist das Anfallen einer Erbschaft, so dass keine Finanzierung mehr benötigt wird.

 

Zugegeben: Es ist schwierig geworden, eine wasserdichte Widerrufsbelehrung zu verfassen. Hiervon kann der Darlehensnehmer profitieren. Das Gesetz verlangt u.a. eine Aufklärung über den Beginn und Länge der Widerrufsfrist sowie über die Widerrufsfolgen. Bei diesen beiden Punkten passieren die meisten Fehler. Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft, erlischt das Widerrufsrecht nicht schon nach 14 Tagen, sondern besteht ewig.

 

Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, sollte von einem versierten Anwalt überprüft werden.


Ersatzkreditnehmer

Vielen Darlehensnehmern ist nicht bewusst, dass sie der Bank einen geeigneten Ersatzkreditnehmer vorschlagen können. Lehnt die Bank diesen ab und kündigt der Darlehensnehmer dann den Darlehensvertrag vorzeitig, besteht kein Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Möchten Sie so vorgehen, sollte Sie sich anwaltlich beraten lassen. Es ist hier insbesondere darauf zu achten, dass der Ersatzkreditnehmer geeignet und für die Bank zumutbar ist. Über diese Voraussetzungen kläre ich Sie im Einzelnen gerne auf.


Austausch der Immobilie

Kommt kein Ersatzkreditnehmer in Frage, so kann der Darlehensnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung trotzdem vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Darlehensnehmer das Darlehen eigentlich behalten will, jedoch das Sicherungsobjekt, in der Regel eine Immobilie, austauschen will.

 

Typischer Fall hierfür ist der Umzug von einer finanzierten Stadtwohnung in ein Eigenheim. Die meisten Darlehensnehmer werden auch das Eigenheim zumindest teilweise über ein Darlehen finanzieren. Warum nicht das bestehende Darlehen fortführen? Allerdings geht der Bank beim Verkauf der Stadtwohnung ihre Sicherheit verloren, daher muss eine neue Sicherheit, bspw. Grundschuld, für das Eigenheim bestellt werden.

 

Bietet der Darlehensnehmer der Bank diese Ersatzsicherheit an und lehnt die Bank ab, so kann der Darlehensnehmer ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig kündigen. Auch hier muss die Ersatzsicherheit geeignet und zumutbar sein. Wegen der Details berate ich Sie gerne. 


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