Neue Bleiwerte für Trinkwasser

Ab dem 01. Dezember 2013 gilt für Trinkwasser ein neuer Grenzwert für die Bleibelastung. Bisher durfen 25 Mikrogramm pro Liter Wasser enthalten sein, ab Dezember sind nur noch 10 Mikrogramm erlaubt (d.h. 0,1 Milligramm). 

 

Interessant für Mieter:

 

Mieter können vom Vermieter eine Überprüfung der Bleibelastung verlangen. Dies ist insbesondere bei Trinkwasserleitungen aus Blei empfehlenswert oder wenn unbekannt ist, welches Material für die Trinkwasserleitungen verwendet wurde. Dies ist insbesondere bei Gebäuden der Fall, die vor 1973 errichetet wurden.

 

Bleibt der Vermieter untätig, kann der Mieter sein Trinkwasser auch selbst überprüfen lassen. Bei erhöhter Bleikonzentration ist der Vermieter zum Austausch der Leitungen verpflichtet. 

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