Die Deutsche Bahn muss Ihre Bahnkunden für Verspätungen entschädigen. Die gilt für alle Reisekonzerne, die in Europa tätig sind, d.h. auch z.B. auch für Fluggesellschaften.
Neu ist, dass Bahnkunden den Fahrkartenpreis selbst denn erstattet bekommen, wenn höhere Gewalt vorliegt. Mit diesem Argument hat die Bahn ihre Verspätungen in der Vergangenheit oft begründet.
Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Bahn die Verspätung nicht verschuldet hat, d.h. z.B. bei Sturm, Blitzeinschlägen, heftiger Schneefall etc..
In diesen Fällen kann der Bahnkunde also ebenfalls Entschädigung verlangen. Diese ist gestaffelt nach der Länge der Verspätung:
- Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten: 25 % des Fahrpreises
- Verspätung ab 120 Minunten: 50 % des Fahrpreises
Dies hat der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 26.09.2013, Az.: C-509/11) für die Österreichische Bundesbahnen entschieden, das Urteil ist jedoch auf Deutschland ebenfalls anwendbar.
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