Ca. 25.000 Anleger haben bei der Infinus-Gruppe investiert. Jetzt werden viele Anleger hellhörig:
Die federführende Staatsanwaltschaft Dresden führt Ermittlungen gegen acht Mitarbeiter durch. Es wurden Geschäftsräume von rund 30 Firmen in Dresden, Stuttgart, in der Nähe von Köln, Frankfurt, Traunstein sowie in Salzburg/Österreich sowie die Privaträume der insgesamt acht Beschuldigten im Alter von 35 bis 55 Jahren durchsucht. Dies teilte das LKA Sachsen mit.
Die Infinus soll falsche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens gemacht haben. Mit anderen Worten: Die Anleger wurden bei ihrem Beitritt getäuscht. Betroffen ist ein Anlagevolumen von 400 Mio. Euro.
Müssen sich Infinus-Anleger jetzt Sorgen machen?
Zunächst ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gut für die Anleger, da sie so Informationen über die wahre Geschäftspolitik der Infinus erlangen können.
Allerdings ist der Grund der Ermittlungen für Anleger schon besorgniserregend: Im Raum steht ein breit angelegter Anlagebetrug. Laut Staatsanwaltschaft könnte es sich um ein sog. Schnellballsystem handeln. Die Funktionsweise eines Schneeballsystems erkläre ich hier.
Was muss ich als Infinus-Anleger tun?
Anleger sollten nun Schadenseratzansprüche anmelden. Ich berate Sie gerne über Ihre Möglichkeiten sowie über das Kostenrisiko. Soweit notwendig kümmere ich mich auch um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Es ist wichtig, frühzeitig tätig zu werden und die weitere Entwicklung zu beobachten. Sie können mich gerne für ein unverbindliches Gespräch anrufen. Anfragen per E-Mail beantworte ich ebenso gerne.