Haftung von Prominenten

Viele Prominente machen Werbung für Finanzprodukte. Hierbei gehen Sie allerdings hohe Haftungsrisiken ein:


Getäuschte Kapitalanleger können sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen (BGH Urteil vom 17.11.2011, Az.: III ZR 103/10). 


Ein zusätzlicher Anspruchsgegner

Neben den „üblichen Verdächtigen“ wie Anlage- oder Bankberater und den Anlagegesellschaften können nunmehr auch deren Werbeträger, d.h. Prominente, in die Haftung genommen werden.

 

Der getäuschte Kapitalanleger gewinnt dabei einen neuen Anspruchsgegner. Hierdurch verbessern sich deutlich die Chancen, vor Gericht letztlich den Sieg davon zu tragen. Die Prominenten sind in der Regel zahlungskräftig. Dadurch verbessert sich die Lage des Kapitalanlegers beträchtlich: Manche Anlagegesellschaft ist längst insolvent, wenn der Anleger seinen Irrtum bemerkt und ein stattgebendes Urteil erstritten hat.


Bahnbrechendes Urteil des Bundesgerichtshofs

Das oben genannte Urteil des BGH kann als bahnbrechend bezeichnet werden:

Verurteilt wurde der ehemalige Verteidigungsminister Rupert Scholz. Er hatte in Prospekten für eine bestimmte Kapitalanlage (Fonds) geworben. Obwohl er nicht im eigentlichen Emissionsprospekt erschien, verurteilte ihn der BGH wegen Haftung aus Prospekt.

Die Haftung aus Prospekt entsteht normalerweise aus dem Emissionsprospekt. Der BGH wendet die Haftung aus Prospekt allerdings auch auf Aussagen in Werbematerialien wie Broschüren, Flyer und den üblichen Verkaufsprospekten an.


Vorteile für den Anleger

Treten Prominente auf und werben mit ihrer Seriosität und Sachkunde, so können diese auf Schadensersatz verklagt werden. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die eigentliche Anlagegesellschaft – wie im entschiedenen Fall - schon längst insolvent ist und daher nicht mehr verklagt werden kann.

 

Ich vertrete Sie gerne bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wie Fondsbeteiligungen, Aktien, Zertifikaten, Immobilien etc.. Ich überprüfe Ihre Ansprüche gegenüber allen Beteiligen, sei es gegenüber der Anlagegesellschaft, der Bank, dem Berater oder eben prominenten Werbeträgern. Ziel ist eine vollständige Rückabwicklung der Kapitalanlage.


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.