Sie haben einen Schufa Eintrag bekommen und wollen diesen löschen lassen?
Ein entsprechender Anspruch auf Löschung besteht bei vielen Schufa Einträgen, die unberechtigt gemeldet werden. Häufig stimmen die Schufa Einträge schon inhaltlich nicht, d.h. es wird der falsche Gläubiger genannt, die Forderungshöhe stimmt nicht etc..
Es kommt auch vor, dass Schufa Einträge doppelt gemeldet werden oder keine vorherige Mahnung erfolgt. Selbst wenn keiner dieser Fälle vorliegt, kann der Schufa Eintrag eine besondere Härte bedeuten und ist daher zu löschen.
Betroffene sollten einen negativen Schufa Eintrag nicht auf sich sitzen lassen und einen Anwalt beauftragen. Anwaltliche Hilfe ist in der Regel notwendig, um hier zum Erfolg zu kommen, da hier die komplizierten Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (kurz: BDSG) zur Anwendung kommen.
Ich helfe Ihnen gerne bei der Löschung des Schufa Eintrags.