Widerruf-Joker sticht. Diesmal: Sparkasse Ulm

Der sog. Widerruf-Joker kann auch bei Immobiliendarlehen der Sparkasse Ulm eingesetzt werden.

 

Hierzu erging ein Urteil des LG Ulm, das am 17.07.2013 verkündet wurde (Az.: 10 O 33/13 KfH), das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.

Bei der verwendeten Widerrufsbelehrung bestehen daher gute Chancen aus dem Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung herauszukommen. Diese beträgt durchschnittlich ca. 10 % der Darlehenssumme, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt, die das Urteil erstritten hat.

 

Von der fehlerhaften Widerrufsbelehrung dürften nicht nur Kunden der Sparkasse Ulm betroffen sein, sondern auch Kunden anderer Sparkassen in Baden-Württemberg.

Bei der verwendeten Widerrufsbelehrung handelt es sich nach eigenen Angaben der Sparkassen um ein Standardformular, das von allen Sparkassen in Baden-Württemberg seit 2011 verwendet wurde.

 

Anleger, die Darlehen seit diesem Zeitpunkt abgeschlossen haben, können nun ihr Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden. Wie Sie hier am besten vorgehen, erläutere ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung gerne. Die Kosten hierfür betragen 60,00 € (inklusive Umsatzsteuer).

 

Auch Darlehen anderer Banken und Sparkassen können in vielen Fällen widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt, dass bei mehr als 2/3 der Immobiliendarlehen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und somit der Darlehensnehmer das Darlehen auch noch nach Jahren widerrufen kann.  


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