Eine Prüfung von Darlehensverträgen der ING-DiBa ergab, dass auch hier ein Widerrufsrecht gegeben ist. Dies liegt an einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, die von der ING-DiBa verwendet wurde. Ob auch Sie als Darlehensnehmer hiervon profitieren können, hängt von der bei Ihnen verwendeten Widerrufsbelehrung ab.
Eine solche Prüfung biete ich im Rahmen der Erstberatung (60 € inklusive Umsatzsteuer) an.
Da nach Einschätzung der Verbraucherzentralen bis zu 70 % der verwendeten Widerufsbelehrungen fehlerhaft sind, kann sich diese Erstberatung finanziell lohnen.