DG Immobilien: Was können Anleger noch tun?

Anfang der 2000er Jahre wurden Kommanditbeteiligungen an den DG Immobilien-Objektgesellschaften vertrieben. Der Anleger vereinbart dabei eine bestimmte Einlagesumme, die in insgesamt drei Objektgesellschaften investiert wird. Diese Objektgesellschaften sind nach den jeweiligen Immobilien benannt:

 

DG Immobilien-Objektgesellschaft "Berlin, Kronenstraße fünf" Kreft & Neumann KG

DG Immobilien-Objektgesellschaft "Berlin, Kronenstraße sechs" Kreft & Neumann KG

DG Immobilien-Objektgesellschaft "Stuttgart, Industriestraße" Kreft & Neumann KG

 

Fremdwährungsdarlehen

Das gesamte Eigenkapital betrug 49 Mio. DM. Die Fremdkapitalquote betrug 55,6 % und damit 65 Mio. DM und wurde über insgesamt sechs Darlehensverträge aufgenommen. Es handelt sich um so genannte Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken.

 

Durch diese Finanzierungsart hat das Management den Anlegern ein zusätzliches Kursrisiko beschert. Dies hat sich durch den Kursanstieg der Schweizer Franken auch bereits verwirklicht.

 

Verluste für Anleger

Anleger müssen daher mit Verlusten rechnen. Die Beteiligungsverträge sind mit langer Laufzeit versehen. Viele Beteiligungsverträge enden erst im Jahr 2020. Zusätzlich ist zu bedenken, dass das dann fällige Auseinandersetzungsguthaben nicht auf einmal, sondern in fünf Jahresraten ausbezahlt wird. Dieser Auszahlungsplan steht zudem unter einem Liquiditätsvorbehalt, d.h. die Gesellschaft muss in der Lage sein, die fälligen Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann der Auszahlungsplan zeitlich gestreckt werden.

 

Es ist also durchaus möglich, dass der Anleger sein komplettes Auseinandersetzungsguthaben erst nach 2025 zurückerhält.

 

Widerruf des Beteiligungsvertrages

In vielen Fällen dürften Schadensersatzansprüche wegen mangelnder Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage gegeben sein. Hier ist jedoch die Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren zu beachten.

 

Anlegern steht jedoch die Möglichkeit eines Widerrufs der Beteiligung offen.

 

Die von Rechtsanwalt Nebel geprüfte hier verwendete Musterwiderrufsbelehrung weist mehrere Fehler auf. Daher dürfte ein Widerruf der Beteiligung möglich sein. Hierdurch erhält der Anleger sein Auseinandersetzungsguthaben zu einem früheren Zeitpunkt.

 

Über Ihre rechtlichen Möglichkeiten kläre ich Sie gerne auf. Sie können sich gerne unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder mit untenstehendem Kontaktformular bei mir melden.

 

Sofern Sie dann eine Prüfung und eine gutachterliche Stellungnahme zu Ihren Unterlagen wünschen, so fällt hierfür lediglich eine Erstberatungsgebühr von 60 EUR inklusive Umsatzsteuer an.

 

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