Bearbeitungsgebühren bei Krediten unwirksam

Der BGH hat nun abschließend Stellung genommen zur Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten.

 

Mit Urteil vom 13.5.2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Banken bei der Darlehensvergabe keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen.


Aktuelles Urteil des BGH

Nach dieser Entscheidung dürfen Banken lediglich an den vereinbarten Zinsen verdienen, für die meisten zusätzlichen Gebühren gilt: Diese sind unzulässig und müssen zurückerstattet werden.

 

Unwichtig ist, welchen Begriff die Bank für ihre Bearbeitungsgebühr verwendet, z.B. Bearbeitungsprovision, Bearbeitungsentgelt etc..


Gebühren nicht im Interesse des Kunden

Die Bearbeitungsgebühren liegen nicht im Interesse der Kunden. Dies haben die Banken in der Vergangenheit oftmals behauptet und damit auch deren Zulässigkeit begründet.

 

Dieser Argumentation hat der BGH nun eine Absage erteilt: Mit dem Bearbeitungsgebühren rechnen die Banken ihren eigenen Aufwand, den sie bei der Darlehensvergabe betreiben müssen (zum Beispiel Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers) ab.

 

Darlehensnehmer können nun ihre Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Experten gehen hier von mehreren Milliarden Euro aus. Der BGH wird allerdings noch die Verjährungsfrage klären müssen:


Verjährungsfrage noch nicht abschließend geklärt

Bei Darlehensverträgen aus dem Jahr 2011 sollte man sich beeilen, da hier eventuell eine Verjährung zum Jahresende 2014 eintritt.

 

Unter Umständen ist jedoch auch die zehnjährige Verjährungsfrist (Achtung: taggenaue Berechnung) anwendbar. Dann könnten die Bearbeitungsgebühren von älteren Darlehensverträgen (ab Vertragsabschluss Mai 2014) zurückgefordert werden. Diese Frage wird der BGH voraussichtlich ebenfalls im Laufe dieses Jahres entscheiden.


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