Auskunftei der Versicherungskonzerne: Informa HIS GmbH

Heute möchte ich über die Datenspeicherung der Versicherungskonzerne berichten.

Die SCHUFA ist allseits bekannt. Hier informieren sich Banken, Versandhäuser und Mobilfunk-Unternehmen über die Bonität ihrer Kunden. Auch Versicherungskonzerne fragen hier an, wenn es um die Zahlungsmoral ihrer Kunden geht.

 

Weitere Informationen werden benötigt

Es gibt jedoch weitere Informationen, die für die Versicherungen von Belang sind. Dies ist zum Beispiel die Schadenshäufigkeit, d.h. also die Frage, wie oft bei einem Versicherungsnehmer der versicherte Schaden eingetreten ist.

 

Weiterhin interessieren sich die Versicherungen für die Schadensfolgen, d.h.: wie groß waren die versicherten Schäden.

 

Daneben interessieren sich die Versicherungen auch für sog. erschwerte Risiken (d.h. eine Risikoerhöhung beispielsweise durch eine Vorerkrankung) und für Auffälligkeiten im Leistungsfall. Hierdurch soll u.a. der Versicherungsbetrug eingedämmt werden.

 

Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft (HIS)

Für die oben genannten Fälle wurde das sogenannte Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft, abgekürzt HIS, eingerichtet. Dieses Informationssystem wird von der informa HIS GmbH betrieben.

 

Dort können Versicherungen entsprechende Sachverhalte nach den oben genannten Kriterien über ihre Versicherungsnehmer anmelden.

 

Auf diesen Datenbestand können dann die Versicherungen zugreifen, sei es im Rahmen einer Antragsbearbeitung oder auch im Rahmen eines Versicherungsfalles (Leistungsfallbearbeitung).

 

Selbstauskunft einholen

Jeder Verbraucher kann sich bei der informa HIS GmbH über die gespeicherten Informationen informieren.

 

Ähnlich wie bei der SCHUFA gibt es auch hier die Möglichkeit, eine sogenannte Selbstauskunft einzuholen, siehe:

 

http://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft/

 

Diese Auskunft ist einmal pro Jahr kostenlos.

 

Gibt es Probleme mit der Versicherung bei der Antragstellung, d.h. lehnt diese beispielsweise einen Antrag auf Versicherungsschutz ab, so kann sich die Einholung einer Selbstauskunft lohnen.

Gleiches gilt, wenn es Probleme bei der Regulierung eines Versicherungsfalls gibt.

 

 

Stellt sich im Rahmen der Selbstauskunft heraus, dass dort fehlerhafte Informationen gespeichert sind, so sind diese richtigzustellen. Da es sich beim Datenschutzrecht um eine schwierige Materie handelt, empfiehlt sich in der Regel eine anwaltliche Beratung.