Darlehensgebühr bei Bausparverträgen unzulässig

Die Rechtsprechung zu Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen ist in letzter Zeit immer verbraucherfreundlicher geworden.

 

Was ist mit Bausparverträgen?

Lange ungeklärt war die Frage, wie mit Bearbeitungsgebühren bzw. Darlehensgebühren bei Bausparverträgen umzugehen ist.

 

Die Bausparkassen haben sich hier immer auf den Standpunkt gestellt, die Darlehensgebühr stelle eine Gebühr für die Teilhabe am Bausparerkollektiv dar. Daher, so die Argumentation der Bausparkassen, kann die Darlehensgebühr nicht mit einer Bearbeitungsgebühr eines normalen Bankkredits verglichen werden.

 

BGH sagt deutlich Nein

Diese Argumentation wurde nunmehr vom BGH abgelehnt, vergleiche BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15.

 

Gegenstand der Entscheidung war die folgende vertraglich vereinbarte Darlehensgebühr:

 

„§ 10 Darlehensgebühr

Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens - bei der Wahl gemäß § 9 Abs. 3 vor Abzug des Disagios - fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld).“

 

Der BGH wendet die Rechtsprechung zu Darlehensverträgen auf Bausparverträge an.

 

Laufzeitunabhängige Gebühren unzulässig

Danach sind sogenannte laufzeitunabhängige Gebühren immer kritisch zu beurteilen, da sie vom gesetzlichen Leitbild abweichen. Das gesetzliche Leitbild ist auch bei Bausparverträgen, dass die Leistung des Bausparers in der Zahlung eines entsprechenden Zinses besteht.

 

Weiterhin stellt der BGH fest, dass die Darlehensgebühr für eine Tätigkeit verlangt wird,  zur der die Bausparkasse ohnehin verpflichtet ist oder die sie ohnehin überwiegend im eigenen Interesse erbringt.

 

Damit ist ein weiteres Argument der Bausparkassen vom Tisch, die sich darauf berufen, die Darlehensgebühr würde nicht im Interesse der Bausparkassen, sondern im Interesse des Bausparerkollektivs erhoben werden.

 

Es handelt sich um ein Argument, das ohnehin etwas konstruiert anmutet.

 

Was können Bausparer tun?

Bausparer sollten nun in ihre Verträge schauen und prüfen, ob sie ebenfalls eine Darlehensgebühr bezahlt haben.

 

Bei der Rückforderung bin ich gerne behilflich.

 

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