Einbauküche zu teuer - Geld zurück

Mieter oder Käufer kennen das: Es wird angeboten, eine Einbauküche zu übernehmen.

 

Faktische Zwänge

Nicht immer geschieht dies freiwillig, gibt es doch z.B. bei einer Neuvermietung faktische Zwänge, die Einbauküche zu übernehmen. Andernfalls besteht sonst die Gefahr, dass andere Mietinteressenten zum Zuge kommen, die den angebotenen Preis bereit sind zu zahlen.

 

Einbauküche mitverkauft

Das Landgericht Landshut hatte sich in der ersten Instanz und das Oberlandesgericht München in der Berufungsinstanz mit folgendem Fall zu beschäftigen:

 

Bei einem Hauskauf zahlte der Käufer für die vorhandene Einbauküche einen Preis von 15.000 Euro. Diese Summe war vereinbart worden, weil der Neupreis der Küche laut damaligen Exposé bei 25.000 Euro lag. 

 

Neupreis wesentlich zu hoch angesetzt

Später stellte sich allerdings heraus, dass die Küche neu lediglich 12.200 Euro gekostet hatte. 

 

Der Käufer verlangte nun Schadensersatz. Er behauptete in Kenntnis des tatsächlichen Preises hätte er lediglich 2.000 Euro bezahlt. 

 

Rechtsstreit über zwei Instanzen

Der Käufer klagte nun auf Schadensersatz. Das Landgericht Landshut gab ihm in der ersten Instanz recht. Das Landgericht Landshut sprach dem Käufer Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro zu. 

 

Der Rechtsstreit ging allerdings vor dem Oberlandesgericht weiter. Dieses bestätigte das Urteil letztlich (Az.: 20 U 556/19).

 

Keine Phantasiepreise verlangen

Verkäufern oder Vormietern ist zu empfehlen, keine Phantasiepreise für ihre Einbauküche aufzurufen, insbesondere wenn der Preis mit dem Hinweis auf die Anschaffungskosten begründet wird. 

 

Wer eine Einbauküche gekauft hat und das Gefühl hat, zu viel bezahlt zu haben, sollte sich nach dem Neupreis erkundigen. Bei einer überhöhten Kaufpreis besteht die Aussicht, einen Teil des Geldes zurückzuholen.