PIM Gold GmbH insolvent

 

Mit Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 30.09.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die PIM Gold GmbH (früher: PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH) bestellt worden. Das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens lautet 8 IN 402/19.

 

Allgemeines Verfügungsverbot

Das Gericht hat dabei ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. D.h., dass der insolvente Schuldner keinerlei Vermögensverfügungen mehr vornehmen kann. Dies ist eine sehr einschneidende Maßnahme. Sie wird dann erlassen, wenn eine weitere Benachteiligung der Gläubiger zu befürchten ist. Dies ist bei der PIM Gold GmbH der Fall.

 

Insolvenzverfahren läuft an

Das Insolvenzverfahren ist noch sehr jung. Der Insolvenzverwalter muss erst einmal schauen, welche Vermögenswert bei der PIM Gold GmbH noch vorhanden sind. 

 

Erfahrungsgemäß übersteigen  die Außenstände bei solchen Gesellschaften die noch vorhandenen Vermögenswerte um ein Vielfaches. 

 

Die Insolvenzquoten bewegen sich in diesen Fällen dann häufig im einstelligen Prozentbereich.

Schadensersatzansprüche

Vor diesem Hintergrund ist es Anlegern bei der PIM Gold GmbH dringend zu raten, Schadensersatzansprüche wg. Falschberatung gegenüber dem Berater bzw. Vermittler zu prüfen. 

 

Diese sind der natürliche und naheliegendste Anspruchsgegner, wenn eine Falschberatung vorliegt. 

 

Eine solche Falschberatung wird ganz häufig vorliegen, da keine Aufklärung über die mit der Anlage bei der PIM Gold GmbH verbundenen Risiken erfolgte. Risiken liegen bspw. in dem Totalverlustrisiko/Insolvenzrisiko, der Konstruktion des Anlageprodukts und der Anlagegesellschaft und auch im der Seriösität des Geschäftsmodells an sich. Dieses hat der Berater nämlich auf seine Plausibilität hin zu überprüfen. 

 

Dies sind sog. anlagebezogene Beratungsfehler. Hier spricht man dann von einer nicht anlagegerechten Beratung.

 

Weitere Beratungsfehler können sich in Bezug auf den einzelnen Anleger ergeben (anlegerbezogene Beratungsfehler). Die Empfehlung, bei der PIM Gold GmbH als Teil einer Altersvorsorge zu investieren, ist z.B. eine nicht anlegergerechte Beratung. 

 

Diese Beratungsfehler haben den Hintergrund, dass die Anlageempfehlung nicht zu den Bedürfnissen und Wünschen des Anlegers passen. 

 

Dokumente sammeln und prüfen lassen

Jeder Anleger sollte, die Dokumente, die er zu seinem Vertragsabschluss bei der PIM Gold GmbH noch hat zusammenstellen und am besten anwaltlich prüfen lassen. 

 

Eine Ersteinschätzung ist durch die Rechtsanwaltskanzlei Robert Nebel, M.A., jederzeit und kurzfristig möglich. 

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