Die Patientenverfügung ist erst seit 2009 gesetzlich geregelt. Obwohl es auch davor Patientenverfügungen gab – unter wechselnden Beschreibungen wie z.B. Patiententestament – steht die Patientenverfügung erst seit diesem Zeitpunkt im Mittelpunkt des Interesses.
In der Patientenverfügung trifft der spätere Patient Entscheidungen für bestimmte medizinische Situationen, die später eintreten könnten. In der Regel handelt es sich dabei um Situationen, die aus ethischer Sicht mehrere Handlungsalternativen zulassen. Häufig muss hier eine Abwägung getroffen werden, welcher Belang des Patienten am wichtigsten ist.
Diese Patientenbelange können sich gegenseitig ausschließen: Zum Beispiel ist ein schmerzfreier Zustand des Patienten u.U. nicht zu erreichen, wenn lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden. Hier muss also eine Entscheidung getroffen werden. Normalerweise kann der Patient diese Entscheidung selbst unter Zuhilfenahme der behandelnden Ärzte treffen. Wenn sich der Patient allerdings nicht mehr äußern kann, müssen diese schwierigen Entscheidungen durch die Angehörigen getroffen werden.
Dieser Fall kann vermieden werden, wenn eine Patientenverfügung vorliegt: Sie regelt den Patientenwillen in den oben beschriebenen Situationen.
Ein Muster für die Patientenverfügung ist beim Bundesministerium der Justiz erhältlich. Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie mich gern kontaktieren.