Neue Hiobsbotschaft für die Banken

Nachdem die Bankwirtschaft in den letzten Jahren etliche nachteilige Urteile akzeptieren musste (Beispiel: Widerruf von Darlehensverträgen oder Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren), hat der BGH nun auch die Gebühren für Buchungsposten kassiert.


Die verurteilte Bank hatte pro Buchungsposten einen Preis von 0,35 € verlangt. Dieser Preis sollte selbst dann gelten, wenn die Buchung von der Bank fehlerhaft ausgeführt wurde und die Bank die Buchung rückabwickeln musste.


Der BGH hat mit seinem Urteil vom 25.01.2015, Az.: XI ZR 174/13, diese Regelung als unangemessene Benachteiligung für den Verbraucher eingestuft. Die Klausel ist daher nach AGB-Recht (§ 307 BGB) unwirksam.


Die Entscheidung dürfte für den einzelnen Kontoinhaber finanziell keine gravierenden Auswirkungen haben. Interessant ist jedoch, dass die Banken immer wieder unwirksame Geschäftsbedingungen verwenden - in der Hoffnung, es finde sich schon kein Kläger.


Es kann daher davon ausgegangen werden, dass viele Geschäftsbedingungen der Banken einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.


Daher lohnt es sich umso mehr, im Einzelfall das Verhalten der Bank zu überprüfen und nicht widerspruchslos hinzunehmen.