Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1: Die DSS Vermögensverwaltung in neuem Gewand?

Nachdem ich bereits über Beteiligungen der DSS Vermögensverwaltung AG berichtet habe, möchte ich nun Ihre Aufmerksamkeit auf ein neues Produkt aus diesem Umfeld lenken:

 

Es handelt sich dabei um Beteiligungen der Premium Group Vermögensverwaltung AG. Diese wurde im Jahr 2009 gegründet. Geschäftsadresse ist auch hier die Ottobrunner Str. 55 in München. Auch die beteiligten Personen kommen mir sehr bekannt vor: Vorstandsmitglieder sind Frau Ida Klinger und Herr Wilhelm Retzer.

Nachdem die DSS Vermögensverwaltung einen sehr zweifelhaften Ruf genießt, ist man offensichtlich dazu übergangen gegangen, dem Kind einen neuen Namen zu geben und einen Neustart zu versuchen.

 

Ähnlich wie bei der DSS Vermögensverwaltung AG wurden verschiedene Kommanditgesellschaften gegründet. Die Premium Group Vermögensverwaltung AG ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

 

- Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1

- Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 2

- Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 3

 

Hiervon ist laut Handelsregister nur noch die Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1 aktiv.

 

Diese bietet laut Emissionsprospekt so genannte Nachrangdarlehen an. Dies sind Darlehen des Anlegers an die Anlagegesellschaft, die mit einem festen Zinssatz vergütet werden. Die Laufzeit der Darlehen ist bis 31.12.2018 begrenzt.

 

Problem dieser Kapitalanlage ist die so genannte Nachrangigkeit. Der Anleger erhält keine Unternehmensbeteiligung, sondern nur eine Forderung gegen die Anlagegesellschaft. Diese Forderung (gerichtet auf Tilgung der Darlehenssumme) fällt in die Insolvenzmasse und wird nach den Bedingungen des Darlehensvertrages nachrangig bedient.

 

Dies bedeutet, dass die übrigen Gläubiger der Anlagegesellschaft vorrangig bedient werden.

 

Im Prinzip droht hier dem Anleger dasselbe Schicksal wie den PROKON-Anlegern (siehe Artikel): Er kann nur hoffen, dass im Falle einer Insolvenz genügend Masse übrig bleibt, um auch seine nachrangige Forderung zu bedienen. Hierauf besteht im Falle von PROKON noch Aussicht, da insoweit Vermögenswerte (Windkraftanlagen) vorhanden sind.

 

Bei der Premium Group AG & Co. KG 1 dürfte dies eher nicht der Fall sein. Anlegern droht daher der Totalverlust.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.